Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat
Ab dem 1. Januar 2013 gibt es den derzeitig relativ großen Schwerbehindertenausweis aus Papier auch als handlichere Plastikkarte. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen zugestimmt.
Neuausstellung ab 1. Januar 2013 möglich. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbständig fest. Das Format des neuen Schwerbehindertenausweises entspricht dann dem neuen Personalausweis oder einer Bankkarte. Er wird damit handlicher und benutzerfreundlicher.
Mit diesem Format kommt die Bundesregierung einer im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigten Maßnahme nach. Dort heißt es: "Der Schwerbehindertenausweis soll ein Bankkartenformat erhalten und damit benutzerfreundlicher werden." Der neue Ausweis erfüllt damit auch einen Wunsch behinderter Menschen nach einem kleineren Ausweisformat, das weniger diskriminierend wirkt.
Die Umstellung von Papier auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens am 1. Januar 2015 abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass es ab diesem Zeitpunkt den Schwerbehindertenausweis nur noch als Plastikkarte im Bankkartenformat geben wird.
Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Alle mit dem Grad der Behinderung (GdB) zusammenhängenden Nachteilsausgleiche können nach wie vor mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden.
Die Maße für den neuen Ausweis sind: 85,60 Millimeter mal 53,98 Millimeter mal 0,76 Millimeter. Dieses Format entspricht dem internationalen ID-1-Format für Plastikkarten, wie zum Beispiel für den neuen Personalausweis, den Führerschein oder für eine Bankkarte. Diese "Identitätskarten" sind von der ISO (Internationale Standardisierungs-Organisation) unter ISO 7815 standardisiert worden.
Quelle Bild: BMAS
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 28. Juni 2012